Der Rabattschutz ist eine Vertragsoption bei der Kfz-Versicherung, mit der sich eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadensfall verhindern lässt. Wenn der Versicherte seiner Kfz-Versicherung ein Jahr lang keinen Schaden gemeldet, belohnt ihn seine Versicherung mit einer Anhebung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch wird die Kfz-Versicherung im Laufe der Zeit immer günstiger, solange der Versicherte ohne Schaden bleibt. Falls der Versicherungsnehmer allerdings einen Schaden verursacht, wird seine Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr zurückgestuft und die Kfz-Versicherung entsprechende teuerer. Verhindern lässt sich die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch den Rabattschutz.
Rabattschutz verhindert Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse
Wenn der Versicherungsnehmer einen Rabattschutz in seinem Vertrag integriert hat, wird er nach einer Schadenmeldung einfach so behandelt, es hätte es diesen Schaden niemals gegeben. Die Schadenfreiheitsklasse wird als nicht zurückgestuft. Bei einigen Kfz-Versicherern ist es auch so, das der Rabattschutz nicht nur eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse verhindert, sondern dem Versicherten gleichzeitig auch erlaubt im Folgejahr noch eine Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen. Ganz so als wäre er das ganze Jahr unfallfrei geblieben. Durch den Rabattschutz kann der Versicherte im Schadensfall also mitunter viel Geld sparen. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften muss der Versicherungsnehmer aber mindesten Schadenfreiheitsklasse 4 erreicht haben, um den Rabattschutz nutzen zu können.
Was kostet der Schutz?
Den Rabattschutz gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Für diese Vertragsoption muss der Versicherungsnehmer immer einen Aufpreis zahlen. Wie viel der Versicherte für diesen Schutz letzten Endes zahlen muss, ist aber von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. Sie wollen wissen, was, Sie der Schutz kosten würde? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um zu überprüfen, was Sie bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften für eine Kfz-Versicherung mit oder ohne Rabattschutz zahlen müssten. Selbstverständlich ist die Abfrage völlig unverbindlich.
Kein Rabattschutz beim Versicherungswechsel
Der Rabattschutz kann den Versicherten davor bewahren, nach einem Schaden zurückgestuft zu werden. So gut das auch klingen mag, leider muss man aber auch wissen, dass der Rabattschutz einen nicht ganz unerheblichen Nachteil hat. Bei einem Versicherungswechsel verfällt nämlich der Rabattschutz. Bekanntermaßen kann der Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versicherungswechsel ja mitgenommen werden. Falls der Versicherte aber in der Vergangenheit bei seiner alten Kfz-Versicherung von dem Schutz Gebrauch gemacht hat, wird diese Sondereinstufung leider nicht von der neuen Versicherung übernommen. Die neue Kfz-Versicherung wird den früheren Schaden, der dank des Rabattschutzes unter den Tisch gefallen war, wieder berücksichtigen und den Versicherten dementsprechend schlechter einstufen. Die Wirkung des Rabattschutzes verpufft also beim Versicherungswechsel. Deshalb ist der Rabattschutz für alle Versicherungskunden, die häufig ihre Versicherung wechseln auch weniger sinnvoll. Wer hingegen vorhat seiner Kfz-Versicherung längerfristig treu zu bleiben und nicht wechseln will, für den ist der Rabattschutz sinnvoll.
Der Rabattschutz bei Vollkasko und Kfz-Haftpflicht
Die Autoversicherung wird in drei verschiedene Sparten untergliedert:
- Kfz-Haftpflicht
- Vollkasko
- Teilkasko
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle Autobesitzer. Sie kümmert, sich darum, alle Schäden des Unfallgegners zu regulieren, wenn der Versicherte einen Unfall verschuldet hat. Die Kfz-Haftpflicht zahlt aber nicht für die Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Dafür würde der Versicherte zusätzlich eine Vollkaskoversicherung benötigen. Die Vollkasko kümmert sich um die Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten nach einem von ihm verschuldeten Unfall und um Schäden durch Vandalismus. Die Teilkasko wiederum ist für Elementarschäden wie etwa Blitzeinschlag und für Schäden durch Diebstahl zuständig. Der Schadenfreiheitsrabatt kommt bei der Vollkasko und der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Anwendung. Es gibt aber jeweils separate Schadenfreiheitsklasse für Vollkasko und Haftpflicht. Der Rabattschutz kann daher sowohl bei Vollkaskoschäden als auch bei Haftpflichtschäden eine Rückstufung verhindern. Bei der Teilkasko gibt es hingegen generell keinen Schadenfreiheitsrabatt. Bei Teilkaskoschäden ist es deshalb völlig unerheblich, ob der Versicherungsnehmer einen Rabattschutz hat oder nicht.
Was ist der Unterschied zum Rabattretter?
Bei der Kfz-Versicherung gibt es neben dem Rabattschutz auch noch den sogenannten Rabattretter?. Doch wo liegt der Unterschied. Der Rabattretter verhindert nicht die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, sondern sorgt nach einem Schadenfall lediglich dafür, dass der Versicherte nur soweit zurückgestuft wird, dass sich die Prozente und somit die Versicherungsprämie für den Versicherungsnehmer nicht ändern. Außerdem kann der Rabattretter in der Regel erst genutzt werden, wenn der Versicherte bereits Schadenfreiheitsklasse 25 oder höher erreicht hat. Dafür kostet der Rabattretter aber keinen Aufpreis, sondern ist in einigen Verträgen als kostenloser Vertragsbestandteil automatisch enthalten. Allerdings findet man den Rabattretter vornehmlich in älteren Versicherungsverträgen. Wenn Sie also schon lange bei Ihrer Kfz-Versicherung sind, kann es gut sein, dass dieser Rabattretter bei Ihnen noch Vertragsbestandteil ist. In neuen Verträgen findet man den Rabattretter hingegen heute seltener. Manche Kfz-Versicherungen haben den Rabattretter aber auch heute teilweise noch in ihren aktuellen Verträgen integriert.
Schadenfreiheitsklasse durch Schadenrückkauf retten
Wenn Sie keinen Rabattschutz haben, können Sie ihre Schadenfreiheitsklasse auch auf andere Weise vor einer Rückstufung infolge einer Schadensmeldung retten. Dies funktioniert über einen sogenannten Schadenrückkauf. Beim Schadenrückkauf erstattet der Versicherungsnehmer seiner Autoversicherung, nachdem diese den Schaden reguliert hat, den kompletten Betrag. Im Gegenzug wird die Autoversicherung dann darauf verzichten, den Versicherten im nächsten Jahr zurückzustufen. Der Versicherte sollte sich aber vorher genau ausrechnen, ob ein Schadenrückkauf eine finanziell sinnvolle Alternative ist, schließlich muss er den Schaden dann aus eigener Tasche begleichen.