Autohaftpflichtversicherung – Wann zahlt die Autohaftpflicht?

AutohaftpflichtversicherungWenn in Deutschland ein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr bewegt werden soll, ist der Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Denn bei der Autohaftpflichtversicherung handelt es sich hierbei um eine Pflichtversicherung, die nach § 7 Straßenverkehrsgesetz gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Regelung hat den Zweck sicherzustellen, dass die Schadensersatzforderungen eines Unfallopfers unabhängig von den Vermögenswerten des Unfallverursachers erfüllt werden können.

Autohaftpflichtversicherung kommt für Forderungen des Unfallopfers auf

Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, hat der geschädigte Unfallgegner ein Anrecht auf Schadensersatz. Diese Forderungen des Unfallgegners, sofern diese berechtigt sind, werden von der Autohaftpflichtversicherung übernommen. Dabei kommt die Autohaftpflicht konkret für folgende Schadensarten auf:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden, wie etwa Schmerzensgeld

Der Unfallgegner kann sich auch direkt an die Autohaftpflichtversicherung wenden und muss seine Ansprüche nicht erst beim Unfallverursacher geltend machen. Gleichzeitig übernimmt die Autohaftpflicht aber auch die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen des Unfallgegners zurückweist, notfalls auch vor Gericht.

Autohaftpflicht zahlt nicht für die Schäden des Versicherten

Die Autohaftpflichtversicherung übernimmt zwar alle berechtigten Forderungen des Unfallgegners, doch was ist mit den Schäden am eigenen Auto? Grundsätzlich ist es so, dass die Schäden am PKW des Versicherungsnehmers nicht von der Autohaftpflicht übernommen werden. Diese Schäden muss der Versicherte entweder selbst tragen oder zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Vollkaskoversicherung würde dann auch alle Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Auto entstanden sind, erstatten. Die Vollkasko kommt darüber hinaus auch noch für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus auf. Außerdem enthält die Vollkaskoversicherung natürlich auch den kompletten Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung, was etwa bei Diebstählen oder Elementarschäden wichtig ist.

Beiträge zur Autohaftpflichtversicherung

Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Faktoren, die Einfluss auf die Beitragsberechnung bei der Autohaftpflicht haben. Dazu gehören auch die Regionalklasse und die Typklasse. Die Regionalklasse hängt immer davon ab, wo das versicherte Fahrzeug zugelassen wurde. Die Typklasse wiederum hängt davon ab, welches Fahrzeugmodell versichert werden soll. Weitere Informationen dazu liefert das Typklassenverzeichnis des GDV. Daneben gibt es noch einige weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen. Dazu gehören:

  1. Alter des Versicherungsnehmers
  2. Alter des Fahrzeuges
  3. Motorisierung des Fahrzeugs
  4. jährliche Fahrleistung
  5. Eintragungen ins Verkehrszentralregister

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Schadenfreiheitsklasse bei der Autohaftpflichtversicherung

Bei der Autohaftpflichtversicherung kommen die sogenannten Schadenfreiheitsklassen zur Anwendung. Schließt der Autofahrer erstmalig eine Autohaftpflicht ab, startet er in der Regel mit Schadenfreiheitsklasse ½ bzw. mit Schadenfreiheitsklasse 1, wenn er bereits länger als zwei Jahre den Führerschein hat. Wenn der Versicherte im laufenden Versicherungsjahr keinen Schaden gemeldet hat, wird er dafür im Folgejahr eine Schadenfreiheitsklasse heraufgesetzt.

Auf der Gegenseite erfolgt aber auch eine Herabsetzung der Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherung ein Schaden gemeldet wurde. Dabei hat die Schadenfreiheitsklasse ganz entscheidenden Einfluss darauf, wie viel der Autofahrer für seine Autoversicherung zahlen muss. Denn grundsätzlich gilt, je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger fällt der Beitragssatz aus und desto günstiger wird die Autoversicherung. Daher ist es für einen Versicherten auch so ärgerlich, wenn seine Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall zurückgestuft wird. Denn dadurch kann die Versicherung erheblich teurer werden. Verhindern lässt sich die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch den sogenannten Rabattschutz. Alle wichtigen Informationen zum Rabattschutz, inklusive den Vorteilen und Nachteilen des Rabattschutzes haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Autohaftpflicht im Ausland

Die Autohaftpflichtversicherung greift nicht nur bei einem Unfall in Deutschland, sondern auch im gesamten europäischen Ausland. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz der Autohaftpflicht auch noch für Unfälle in einige Mittelmeerstaaten wie beispielsweise Tunesien, Marokko oder Israel.

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